Geschäftsordnung

Die Diözesanversammlung 2015 beschloss eine Geschäftsordnung für die Gremien der DPSG im Diözesanverband Bamberg.

Die diözesane Geschäftsordnung soll Transparenz und Sicherheit für den Versammlungsablauf (der Diözesanversammlung) geben, sowie den Einstieg in die Versammlung erleichtern, da Bestimmungen und Aufgaben klar definiert und nachlesbar sind.

Die Geschäftsordnung ergänzt die Satzung der DPSG, sowie die Satzung des DPSG Diözesanverbandes Bamberg.

Stämme, Bezirke und Diözesankonferenzen des Diözesanverbandes können diese Geschäftsordnung in ihren Gremien entsprechend anwenden.

In der Praxis bedeutet dies, dass Stämme oder Bezirke die Inhalte der Geschäftsordnung für ihre Stammes- oder Bezirksversammlungen anwenden können und sich auf die Geschäftsordnung des Diözesanverbandes berufen können.

Die aktuelle Version kann hier eingesehen werden: Geschäftsordnung DV-Bamberg.